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OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 1 OA 191/13 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG; § 154 Abs. 2 VwGO
Gebührenpflichtigkeit einer unstatthaften Streitwertbeschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 68 Abs. 3 S. 1; VwGO § 154 Abs. 2
Gebührenpflichtigkeit einer unstatthaften Streitwertbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenpflichtigkeit einer unstatthaften Streitwertbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 24.07.2012 - 4 A 1260/11
- OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 1 OA 191/13
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 172
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 1 LA 97/19
Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Einzelhaus; Innenbereich; Innenbereich, …
Der Senat macht daher von seiner Befugnis gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG Gebrauch und erhöht den Streitwert von Amts wegen um 25.000,- EUR (Artzuschlag von 50% für das Betriebsleiterwohnhaus1 OA 191/13 -, NdsRpfl. 2014, 194 = juris Rn. 2> zuzüglich 15.000,- EUR für die Maschinenhalle). - OVG Niedersachsen, 02.04.2014 - 7 OA 20/14
Statthaftigkeit einer Streitwertbeschwerde; Gebühren in einem Verfahren über eine …
Denn § 68 Abs. 3 GKG gilt nur für statthafte Verfahren, sodass das Verfahren über eine unstatthafte Streitwertbeschwerde nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG generell gebührenfrei ist (BGH, Beschl. v. 3.3. 2014 - IV ZB 4/14 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 17.11.1994 - BVerwG 11 B 110.94 -, NVwZ-RR 1995, 361; Nds. OVG, Beschl. v. 11.11.2013 - 1 OA 191/13 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.).